1223/2009 | Überblick über die Kosmetikverordnung der EU
13. March

1223/2009 Kosmetikverordnung der EU

 

Bei frei verkäuflichen Kosmetika bestehen theoretisch gesundheitliche Gefahren - mit der Kosmetikverordnung (1223/2009) wirkt die EU dem entgegen. Hersteller und Händler von kosmetischen Produkten müssen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese Verordnung regelt unter anderem die zugelassenen Inhaltsstoffe und die Kennzeichnungspflicht.

Mit der Kosmetikverordnung 1223/2009 harmonisierte die EU 2009 die Rechtsvorschriften für alle Kosmetikprodukte, die in der EU in den Handel gelangen. Entsprechend gilt sie nicht nur für in der EU hergestellte Kosmetika, sondern auch für importierte Waren. Der wesentliche Zweck der Regulation 1223/2009 ist der Verbraucherschutz. Die strikten Vorschriften sollen die Käufer vor gesundheitlichen Risiken aller Art schützen. 

Neben dieser Kosmetikverordnung der EU müssen Sie als Unternehmer zwei weitere Verordnungen beachten:

- deutsche Verordnung über kosmetische Mittel: Diese Verordnung ergänzt die EU-Bestimmungen. Sie legt zum Beispiel fest, dass die Kennzeichnung in deutscher Sprache zu erfolgen hat. Zudem finden sich in diesem Rechtstext die nationalen Sanktionen für Verstöße gegen die EU-Verordnung 1223/2009.

- Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln: Hinter diesem langen und technisch klingenden Titel verbergen sich alle zentralen Vorschriften zur Bewerbung von Kosmetikprodukten. Ähnlich wie bei Arzneimitteln beschränkt die EU die Freiheit im Marketing.

 

Diese drei Rechtsvorschriften verdienen bei der Produktion und dem Vertrieb von Kosmetika Beachtung. Als Lohnhersteller für Naturkosmetik halten wir uns penibel an diese Vorgaben - wenden Sie sich bei Fragen an uns!

 

Kosmetikverordnung 1223/2009: Anwendungsbereich und Ziele

 

Im ersten Schritt fragt sich, für welche Produkte die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel gilt. Die KosmetikV enthält eine präzise Definition. Grundsätzlich gilt sie für alle Produkte, die Nutzer äußerlich an Haut, Haaren, Lippen oder äußeren intimen Bereichen anbringen. Auch Produkte für die Zähne und die Schleimhäute in der Mundhöhle schließt die Verordnung 1223/2009 ausdrücklich ein. Zudem interessiert der Zweck: Typische Aufgaben von Kosmetika sind die Veränderung des Äußeren, die Veränderung des Geruchs und die Reinigung. Die Definition ist weitgehend, entsprechend viele Produkte fallen unter den Anwendungsbereich der Regulation EC No 1223/2009. Dazu zählen Deosprays, Duschgels, Cremes, Zahnpasten und vieles mehr. Wichtig: Für Arzneimittel gelten gesonderte, wesentlich strengere Vorschriften! Die Verordnung 1223/2009 bezieht sich ausschließlich auf frei verkäufliche 'Stoffe und Gemische', die unter anderem in Drogeriemärkten, Supermärkten und Bioläden erhältlich sind.

Die Ziele der Kosmetikverordnung 1223/2009 liegen auf der Hand: Sie ist ein zentraler Baustein des Verbraucherschutzes in diesem Segment. Hierbei umfasst 1223/2009 mit den Inhaltsstoffen und der Kennzeichnung zwei wesentliche Bereiche. Erstens legt sie fest, auf welche gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe die Hersteller verzichten müssen. Das schützt Verbraucher unmittelbar. Die Listen mit verbotenen und zugelassenen Stoffen finden sich im Anhang der Verordnung 1223/2009. Zweitens regelt der Rechtstext die Kennzeichnung von Kosmetika. Das betrifft unter anderem Informationen zu den Inhaltsstoffen, zur Anwendung sowie Warnhinweise.

 

H2: Die wichtigsten Inhalte der Kosmetikverordnung 1223/2009

 

Bei der Regulation EC Nr. 1223/2009 handelt es sich um eine umfangreiche Verordnung, die mehrere Themenbereiche berührt. Zu Beginn erfolgen detaillierte Begriffsbestimmungen, anschließend befasst sich die Verordnung 1223/2009 mit den konkreten gesetzlichen Pflichten. So müssen Unternehmen eine verantwortliche Person benennen. Diese Person trägt für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten die Verantwortung. Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem die Organisation der Sicherheitsbewertung für Kosmetik aller Art.

Bei dieser Sicherheitsbewertung gemäß Regulation 1223/2009 geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Auswirkungen zu erkennen und auszuschließen. Hierfür erstellt die verantwortliche Person einen Sicherheitsbericht. Das entsprechende Verfahren ist standardisiert, einige Hersteller und Händler lagern diese Aufgabe an Dritte aus. Die verantwortliche Person führt zudem eine Produktinformationsdatei. In dieser Datei informiert sie über Aspekte wie die Herstellungsmethode. Verspricht das Unternehmen mit dem jeweiligen Kosmetikprodukt eine bestimmte Wirkung, fordert die Verordnung 1223/2009 einen Nachweis. Auch dieser Nachweis ist Bestandteil der Produktinformationsdatei.

Ein bedeutender Abschnitt der 1223/2009 thematisiert die richtige Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln. Die Vorgaben sind detailliert: Firmen müssen zum Beispiel das exakte Gewicht oder Volumen angeben und die Anschrift des verantwortlichen Handelsunternehmens. Bei einem Lohnunternehmen bedeutet dies, dass sich auf der Verpackung die Daten des Auftraggebers finden. Auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum schreibt die Verordnung 1223/2009 vor. Hier besteht aber eine Ausnahme: Wenn das Produkt mindestens 30 Monate haltbar ist, können die Unternehmen darauf verzichten. Die Anwendungs-, Warn- und Entsorgungshinweise erfüllen eine besonders wichtige Funktion. Hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung, sodass Händler möglichen Sanktionen entgehen! Dasselbe gilt für die Liste der Bestandteile, bei der es keine Abweichungen zur tatsächlichen Zusammensetzung geben darf.

In den Anhängen der Verordnung 1223/2009 listet die EU zahlreiche Stoffe auf. Diese sind verboten, zugelassen oder eingeschränkt zugelassen. Diese Listen erweitert oder reduziert die EU ständig. Der technische Fortschritt führt zu einem andauernden Regelungsbedarf!

 

Kosmetik herstellen und verkaufen: So halten Sie die Vorgaben der 1223/2009 ein


Vor allem kleinere Unternehmen der Kosmetikbranche sind mit den umfangreichen Anforderungen der KosmetikV 1223/2009 überfordert. Sie führen einen kleineren Betrieb und wollen Ihre Kosmetika innerhalb der EU in Verkehr bringen? Mit der Expertise von Spezialisten meistern Sie diese Herausforderung problemlos - nutzen Sie das Know-how von erfahrenen Branchenkennern! Das gilt auch für die Zertifizierung von Kosmetik: Im Bereich Naturkosmetik empfiehlt es sich, die Produkte für anerkannte Gütesiegel zertifizieren zu lassen.

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