Sie möchten eigene Kosmetik herstellen lassen und Ihr eigenes Kosmetiklabel gründen? Dann müssen Sie neben wirksamen Rezepturen von Shampoo, Duschgel, Cremes & Co. auch darauf achten, dass Ihre Produkte ein bestimmtes Mindesthaltbarkeitsdatum bieten. Haltbarkeit (Kosmetik ungeöffnet) dient zum einen der Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Ihre Kosmetik erwerben und einsetzen. Zum anderen setzen Sie damit aber auch einschlägige gesetzliche Bestimmungen um. Und zum Dritten erwarten die Kundinnen und Kunden selbstverständlich auch, dass das MHD der Produkte nicht schnell abläuft.
Doch welche Bestimmungen gibt es rund um die Haltbarkeit von Kosmetik? Wie lange ist Kosmetik ungeöffnet haltbar und wie lange, wenn Tube und Töpfchen geöffnet wurden? Wo steht das Ablaufdatum bei Kosmetik? Wie erkennen Nutzerinnen und Nutzer, ob ihre Kosmetik abgelaufen ist – und wie wird abgelaufene Kosmetik entsorgt? Und – ganz wichtig, wenn Sie ein Kosmetiklabel betreiben: Wie lange muss Kosmetik im Handel haltbar sein?
Zwei Optionen: Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet
Ihre Private Label Kosmetik braucht ausreichende Haltbarkeit. Kosmetik ungeöffnet kann bezüglich der Haltbarkeitsangaben zwei Varianten aufweisen. Grundsätzlich gilt ab dem Herstelldatum: mindestens 30 Monate Haltbarkeit Kosmetik! Aufgrund dieser Bestimmung haben heute zahlreiche Produkte kein MHD aufgedruckt. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Diese Regelung betrifft den Bereich Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet! Nicht immer erreicht man diese Haltbarkeit. Cremes aus dem Sektor der Naturkosmetik oder auch Produkte aus dem Bereich der Babypflege, denn diese werden meist weniger konserviert, um Allergien oder Unverträglichkeiten möglichst zu vermeiden. Ist die Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet, also abweichend, müssen Sie das entsprechende MHD durch einen Aufdruck genau deklarieren. Die Haltbarkeit (Kosmetik ungeöffnet) wird dann durch ein genaues Ablaufdatum gekennzeichnet. Dieses Datum wird gut sichtbar aufgedruckt.
Ein Beispiel: Wenn Sie von uns als Kosmetik Lohnhersteller ein eigenes Naturkosmetik-Labels produzieren und auch die Verpackung anfertigen lassen, erhält genau diese Verpackung den MHD-Aufdruck. Also auch bereits der Umkarton, um auszuschließen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diesen erst öffnen müssen, wenn sie das Kosmetik-Ablaufdatum herausfinden möchten. Das ist wichtig. Denn wenn Sie als künftiger Naturkosmetik-Anbieter die einschlägigen Internetforen durchforsten – grundsätzlich ein guter Tipp, um den Bedarf von Verbraucherinnen und Verbrauchern genau kennenzulernen -, werden Sie rasch feststellen, dass das Topic „ungeöffnete Creme wie lange haltbar“ konsequent diskutiert wird.
Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet – diese Abgrenzung sollten Sie kennen
Auch wenn Medien, von Verbänden und Verbraucherschützern gebetsmühlenartig predigen, dass MHD und tatsächliches Verfallsdatum nicht dasselbe sind, sind die Anwenderinnen und Anwender auch heute noch teils Unwissen, teils unsicher. Heißt Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet, dass man die Naturkosmetik dann nach Ablauf der 30 Monate entsorgen müsste? – Nein, das bedeutet es natürlich nicht. Wie es auch rund um Nahrungsmittel beschrieben wird, ist dieser Zeitraum die Mindestmarke der Haltbarkeit. Ungeöffnete Kosmetik darf während dieser Spanne bedenkenlos genutzt werden. Die Haltbarkeit – Kosmetik ungeöffnet betreffend – ist nicht selten, aber deutlich ausgeprägter. Denn Versiegelungen und ausgewählte Materialien sorgen dafür, dass die Produkte nicht von Sauerstoff berührt werden. Und gerade er gilt als einer der Hauptursachen von Verderb.
Es besteht also ein Unterschied zwischen der gesetzlich vorgegebenen Mindesthaltbarkeit und der tatsächlichen Haltbarkeit. Kosmetik ungeöffnet ist bezüglich des Zustandes auch von den Käuferinnen und Käufern gut prüfbar. Ein typisches Signal, dass etwas nicht passt, ist der Geruch. Faulig oder säuerlich? Anders als der gewohnte Duft? Stechend alkoholisch? Dann sollten – unabhängig von einer aufgedruckten Haltbarkeit – Cremes und Duschgele nicht genutzt werden. Und auch die Optik ist ein entscheidender Faktor, wenn man nach dem Kosmetik-Ablaufdatum herausfinden möchte, ob ein Produkt noch gut ist oder besser entsorgt werden sollte.
Haltbarkeit – Kosmetik ungeöffnet – 30 Monate. Und nach dem Öffnen?
Neben dem Thema Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet interessiert natürlich besonders auch die Haltbarkeit nach dem Öffnen. Auch hier gibt es ein speziell entwickeltes Zeichen: das sogenannte PAO-Symbol. Hinter dem Kürzel PAO steckt der englische Begriff Period after opening. Das Symbol – ein geöffnetes Döschen, das durch die Zahl der jeweiligen Monate ergänzt ist, besagt die Haltbarkeit eines Produkts nach dem Öffnen der Tube oder des Tiegels. Wir unterscheiden nämlich aus gutem Grund bestimmte Formen der Haltbarkeit. Kosmetik ungeöffnet besitzt längere Haltbarkeit, weil diese den durch Sauerstoff verursachten Verderbnis Prozessen unterworfen ist. Und das beeinflusst die Haltbarkeit. Kosmetik verdirbt nach dem Öffnen schneller – auch ein Grund, weswegen Drogerien & Co. ihre Kundinnen und Kunden nach dem Öffnen einer Verpackung verpflichten können, das Produkt auch zu kaufen. Außerdem beeinflusst die Haltbarkeit von geöffneter Kosmetik auch, wie die Nutzerinnen und Nutzer diese anwenden. Etwa ob die Creme durch unsaubere Finger aus dem Töpfchen entnommen oder nach dem Nutzen des Produkts nicht sofort der Verschluss betätigt wird.
Haltbarkeit abgelaufen? Wie entsorgt man diese Kosmetik richtig?
Jede Haltbarkeit – Kosmetik ungeöffnet oder geöffnet – ist dem Verfallsdatum unterworfen. Durch den Einfluss und Bakterien. Durch unsachgemäße Lagerung – etwa Temperatur oder Licht betreffend. Oder auch deshalb, weil die Stoffe nach einer Zeit nicht mehr wirken. Die korrekte Entsorgung erfolgt nach dem Prinzip der Mülltrennung. Tuben sind nicht selten Kunststoffmüll. Umverpackungen aus Karton werden dem Altpapier zugeführt. Und Reste der Kosmetik selbst sind Restmüll – aber keinesfalls etwas, was durch die Toilette ins Klärsystem sollte!
Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet – ein Fazit
Wie lange ist Kosmetik ungeöffnet haltbar? Das Gesetz definiert, dass Kosmetik mindestens 30 Monate haltbar ist – sonst müssen Sie das alternative Datum aufdrucken. Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Kosmetik Labels müssen gewährleisten, dass diese Frist ab dem Vertrieb durch das Geschäft umsetzbar ist oder durch ein Herstelldatum berechnet werden kann. Sie dürfen den Verbraucher oder die Verbraucherin aber informieren, dass – auch wenn die Regel rund um den Bereich „Haltbarkeit Kosmetik ungeöffnet“ fest definiert ist, nicht selten durchaus auch längere Haltbarkeit besteht.